GoEff Beratung & Planung
Staatliche Fördermittel:
Achtung: Seit dem 21.07.2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft!
Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 17.07.26:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das GModG ist die Nachfolgeregelung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Kernziel des Gesetzes ist mehr Technologieoffenheit beim Heizen: Eigentümer können künftig wieder frei zwischen Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung, Fernwärme, Hybridanlage oder Biomasse wählen. Zentral ist dabei der Wegfall der bisherigen Vorgabe bei neuen Heizungsanlagen, die Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien. Stattdessen gibt es bei neuen fossilen Heizungen eine sogenannte „Bio-Treppe" mit gestaffelten Mindestanteilen erneuerbarer Energien.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereint mehrere Förderprogramme des Bundes mit dem Ziel, den CO₂-Ausstoß in Gebäuden zu senken und den Energieverbrauch nachhaltig zu verringern. Die verschiedenen Förderprogramme umfassen:
- Direkte Zuschüsse als nicht rückzahlbare Finanzhilfen, zu beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Günstige Darlehen teils mit Tilgungszuschüssen, zu beantragen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderfähige Maßnahmen:
Die Zuschüsse oder Kredite sind in der Regel an die Einhaltung bestimmter technischer Standards und an die Einbindung eines Energieberaters geknüpft, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Förderbedingungen sollen Hausbesitzer anregen, bei der Sanierung auf Energieeffizienz zu achten, was langfristig die Betriebskosten senkt und die Umwelt schont. Gefördert werden sowohl energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden (Mindestalter 5 Jahre), als auch Neubauten, die hohen Effizienzstandards entsprechen. Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
1. Einzelmaßnahmen zur Effizienzverbesserung an der Gebäudehülle
- Wärmedämmung: Nachträgliche Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken, um Wärmeverluste zu minimieren.
- Fenster und Außentüren: Austausch oder Verbesserung bestehender Fenster und Türen zur weiteren Erhöhung der Dämmeigenschaften.
- Sonnenschutz: Installation außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen zur Reduktion von sommerlicher Überhitzung.
2. Anlagentechnik (ohne Heizung, siehe dazu Punkt 4.)
- Geregelte Wohnungslüftungsanlagen: Effiziente Belüftungssysteme, die Wärmeverluste verringern und für bessere Luftqualität sorgen.
- Digitale Steuersysteme: Einsatz moderner Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, um die Energieeffizienz der Anlagentechnik zu verbessen.
3. Optimierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden
- Effiziente Heizungspumpen: Einbau sparsamer Heizungspumpen, um den Stromverbrauch zu reduzieren.
- Optimierung der Heizungseinstellungen: Feinjustierung der Heizung und Einstellung der Heizkurve der Heizung zur optimalen Nutzung.
- Hydraulischer Abgleich: Sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung in der Heizungsanlage.
- Niedertemperaturheizkörper/Flächenheizungen: Installation von Heizkörpern oder Flächenheizungen für energieeffizientes Heizen.
- Weitere Maßnahmen zur Wärmeverlustverringerung: Zum Beispiel Dämmung von Heizungsrohren.
4. Heiztechniken auf Basis erneuerbarer Energien
- Elektrische Wärmepumpen:
- Luft-Wasser-, Wasser-Wasser-, Sole-Wasser-, und Luft-Luft-Wärmepumpen
- Biomasseheizungen:
- Pellet- oder Hackgutheizungen, wassergeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und Kombinationskessel für verschiedene Biomassen.
- Solarthermieanlagen:
- Zur reinen Warmwasserbereitung.
- Zur Unterstützung einer bestehenden Heizungsanlage.
- Wärmenetze:
- Anschluss an ein (Fern-)Wärmenetz oder Gebäudenetz sowie die Errichtung von Gebäudenetzen.
- Wasserstoffheizungen:
- Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasheizkessel (bei letzterem: Förderung nur für Mehrkosten gegenüber normalen Gasheizkesseln).
- Innovative Heizungstechnik (noch zu definieren)
- Strahlungsheizungen (bei Nichtwohngebäuden)

1 Der Fördersatz reduziert sich ggf. um den Wertschöpfungsbonus (ab Q1 2027)
2 Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich halbjährlich beginnend mit dem 21.01.2027 um jeweils 4 %
3 Der Einkommens-Bonus ist gestaffelt nach Einkommen
Antragsverfahren bei der BAFA/KfW:
Anträge können online bei der BAFA oder KfW gestellt werden. Für den Antrag bei der BAFA benötigen Sie vom Energie-Effizienz-Experten eine sogenannte „technische Projektbeschreibung“ (TPB), der Antrag bei der KfW bedarf einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). In diesen Dokumenten werden die förderrelevanten Maßnahmen erläutert. Die BAFA stellt anschließend eine TPB-ID für die weitere Antragstellung aus. Nach Abschluss des Vorhabens erhalten Sie die Bestätigung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA), mit der die Fördergelder ausgezahlt werden können.
Seit Anfang 2024 muss außerdem zur Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, den Sie mit dem ausführenden Fachunternehmen abschließen. Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten und das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten.
Maßnahmenbeginn:
Empfehlenswert ist es immer, zunächst die endgültige Förderzusage der Fördermittelgeber abzuwarten und erst anschließend mit den geplanten Maßnahmen zu beginnen, denn nur dann können Sie sicher mit den Fördergeldern kalkulieren. Bei der BAFA können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen auch bereits nach Eingang des Antrages beginnen, das jedoch auf eigenes finanzielles Risiko.
Förderung der Beratungsleistung
Der Zuschuss für eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Fachplanung und Baubegleitung:
Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % (max. 5.000 € bei Ein- und Zweifamilien-häusern, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten 2.000 € pro Wohneinheit (insgesamt max. 20.000 €) bezuschusst.